Ein verbraucherfreundlicherer Energiemarkt
Das Föderalparlament hat am Donnerstag auf Vorschlag des Föderalministers für Energie, Mathieu Bihet, und des Ministers für Verbraucherschutz, Rob Beenders, eine umfassende Reform verabschiedet, die darauf abzielt, den Energiemarkt transparenter, verständlicher und verbraucherfreundlicher zu gestalten.
Mit dieser Reform setzt die Föderalregierung ein starkes Engagement des Regierungsabkommens konkret um: Jeder Bürger soll nachvollziehen können, wofür er tatsächlich bezahlt, die verfügbaren Angebote leichter vergleichen und den für ihn günstigsten Energievertrag auswählen können. Das Ziel der Reform lässt sich in drei Worten zusammenfassen: verstehen, vergleichen und sparen.
„Die Energietarife zu verstehen, gleicht heute allzu oft einem Hindernislauf. Mit dieser Reform stellen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher wieder in den Mittelpunkt des Marktes. Mehr Transparenz bedeutet mehr Wettbewerb und letztlich mehr Kaufkraft“, betont Föderaler Minister für Energie Mathieu Bihet.
Dem heute verabschiedeten Gesetz gingen zahlreiche Konsultationen mit den verschiedenen betroffenen Akteuren voraus. Die einstimmige Zustimmung der Kammer zu diesem Gesetz unterstreicht die breite Unterstützung für diese Reform.
Ein transparenterer Markt im Dienst der Verbraucher
Derzeit ist es für viele Verbraucher schwierig, die von den Energieversorgern angebotenen Verträge miteinander zu vergleichen. Dadurch entgehen ihnen erhebliche Einsparungen, von denen sie eigentlich profitieren könnten.
Laut Analysen der CREG:
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haben 51 % der belgischen Haushalte mit einem Stromvertrag eines der zehn teuersten Produkte auf dem Markt abgeschlossen, gegenüber nur 9 %, die sich für eines der 10 günstigsten Produkte entschieden haben Dies entspricht einem durchschnittlichen Einsparpotenzial von 130 € pro Jahr. Bei Haushalten mit einem der fünf teuersten Produkte kann es sogar mehr als 300 € jährlich betragen.
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64 % der belgischen Haushalte mit einem Erdgasvertrag haben eines der zehn teuersten Angebote abgeschlossen, gegenüber nur 10 % bei den günstigsten Angeboten. Das durchschnittliche Einsparpotenzial beträgt 170 € pro Jahr und kann bei den fünf teuersten Angeboten 400 € übersteigen.
Insgesamt könnten fast zwei Millionen belgische Haushalte im Durchschnitt bis zu 300 € pro Jahr einsparen, während etwa 700.000 Haushalte durch die Wahl eines günstigeren Vertrags jährliche Einsparungen von bis zu 700 € erzielen könnten.
Was ändert sich konkret?
Die Reform verankert eine Reihe von Vorschriften im Gesetz, die darauf abzielen, Energieverträge klarer und leichter vergleichbar zu gestalten.
Der Gesetzestext sieht insbesondere Folgende Maßnahmen vor:
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eine einheitliche Tarifstruktur, die auf zwei klar identifizierte Komponenten beschränkt ist: eine Grundgebühr und einen Preis pro kWh (fest oder variabel);
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eine übersichtlichere Darstellung der Kosten mit einer transparenten Aufschlüsselung der Lieferkosten, Netzkosten und Abgaben;
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umfassendere vorvertragliche Informationen, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, den Vertrag vor dessen Abschluss besser zu verstehen;
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erhöhte Transparenz bei der stillschweigenden Vertragsverlängerung, indem Verbraucher und Verbraucherinnen vor jeder Verlängerung klar informiert werden;
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die Verpflichtung, auf jeder Rechnung, Mitteilung oder jedem Vertragsdokument einen QR-Code oder einen direkten Link zur Tarifübersicht des Vertrags anzugeben, um den Vergleich mit anderen auf dem Markt verfügbaren Angeboten zu erleichtern;
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das Verbot irreführender, an Bedingungen geknüpfter Rabatte, die den tatsächlichen Energiepreis verschleiern;
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das Verbot von Preisstufen innerhalb eines und desselben Vertrags, damit die Verbraucher und Verbraucherinnen den tatsächlich geltenden Preis sofort erkennen;
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eine strenge Begrenzung der Fixkosten, die nur anteilig zur tatsächlichen Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt werden dürfen;
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die Beibehaltung des Rechts, einen Energievertrag jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ohne unverhältnismäßige oder ungerechtfertigte Vertragsstrafen zu kündigen;
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eine jährliche Überprüfung durch die CREG, die einen Bericht über die Markttransparenz und die Entwicklung der Preisvergleichbarkeit veröffentlichen wird.
Eine Reform im Dienst der Kaufkraft
Indem der Vergleich zwischen den Verträgen erleichtert und Praktiken abgeschafft werden, die die Verbraucher irreführen könnten, beabsichtigt die Regierung, die Transparenz auf dem Energiemarkt nachhaltig zu stärken.
„Wir schaffen heute die Voraussetzungen für einen transparenteren Markt. Doch Transparenz entfaltet ihre Wirkung nur, wenn jeder sie für sich auch nutzt. Die Regierung erleichtert den Verbrauchern den Vergleich; nun liegt es an ihnen, ihren Vertrag regelmäßig zu überprüfen, um von den besten Angeboten zu profitieren. Ein gut informierter Verbraucher ist ein Verbraucher, der Geld sparen kann“, erklärt Mathieu Bihet abschließend.
Die Reform tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, um den Versorgern ausreichend Zeit zu geben, die Änderungen um zu setzen.
Um die Verbraucher jedoch schneller vor bestimmten Geschäftspraktiken zu schützen, treten die Bestimmungen zum Verbot irreführender Preisnachlässe bereits am 1. Oktober 2026 in Kraft.