Stärkung der Rechtssicherheit für bestehende Offshore-Windparks

Auf Vorschlag des Föderalministers für Energie, Mathieu Bihet, hat der Ministerrat einer Anpassung der Entschädigungsregelung im Falle einer (vollständigen oder teilweisen) Nichtverfügbarkeit des Modular Offshore Grid zugestimmt. Dadurch wird der für bestehende Offshore-Windparks geltende Rahmen klarer, stimmiger und wirksamer.

Das Modular Offshore Grid (MOG I), das häufig als „Steckdose auf See“ bezeichnet wird, bündelt die Produktion von vier Offshore-Windparks und leitet sie über Hochspannungskabel an Land.

Mit einer angeschlossenen Leistung von rund 1.000 MW macht das MOG I fast die Hälfte der Kapazität der ersten belgischen Offshore-Zone aus. Das MOG I ist somit ein wesentliches Bindeglied für die Integration der Offshore-Windenergie und ein Schlüsselelement unserer Energiewende.
 

Lehren aus dem Vorfall im Januar 2024

Am 9. Januar 2024 fiel eines der Kabel des MOG I aufgrund eines Defekts an der Anschlussstelle auf einer der Plattformen vorübergehend aus. Obwohl das MOG I weiterhin betriebsbereit war und die vier angeschlossenen Parks größtenteils weiter produzieren konnten, mussten sie ihre Produktion bei sehr starkem Wind vorübergehend zurückfahren, um eine Überlastung des Systems zu vermeiden.

Dieser Vorfall hat gezeigt, dass die bestehende Entschädigungsregelung in der Praxis zu komplex und nicht präzise genug ist.
 

Ein moderneres und stimmigeres Entschädigungssystem 

Auf Empfehlung der CREG passt die Regierung nun die Entschädigungsregelung mit folgenden Maßnahmen an:

  • Die Berechnung der Produktionsausfälle erfolgt künftig auf der Grundlage der verfügbaren Wirkleistung (Available Active Power), einer objektiveren und technisch robusteren Methode. 
     
  • Für die Einreichung und Bearbeitung von Entschädigungsanträgen wird ein einheitliches Verfahren eingeführt. 
     
  • Dank einer Übergangsregelung gelten die neuen Vorschriften auch für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen im Zusammenhang mit dem Vorfall vom Januar 2024 auf dem MOG I, sodass dieser Fall nun auf der Grundlage des verbesserten Rahmens bearbeitet werden kann.
     
  • Das System orientiert sich an den für das MOG 2 auf der Prinzessin-Elisabeth-Insel geltenden Vorschriften, einem Offshore-Hub der neuen Generation, um einen einheitlichen, stimmigen und nachhaltigen Rahmen für bestehende und zukünftige Offshore-Infrastrukturen zu schaffen.

 

Mathieu Bihet, Föderalminister für Energie: „Die Entwicklung der Offshore-Windenergie muss in einem stabilen und transparenten Rahmen erfolgen. Mit dieser Anpassung bieten wir der Branche mehr Rechts- und Planungssicherheit. Eine unverzichtbare Flexibilisierung, um weiterhin Investitionen anzuziehen und die Nordsee zu einem Motor unseres Wandels zu machen. “