Offshore-Windenergie: Beschleunigung des Ausbaus von PEZ 1 und Vorbereitung von PEZ 2

Die Föderalregierung treibt den Ausbau der Offshore-Windenergie in der Nordsee voran. Derzeit hat die Wiederaufnahme der Ausschreibung für die erste Offshore-Parzelle der Prinzessin-Elisabeth-Zone (PEZ 1) oberste Priorität, während parallel dazu die Vorbereitungen für die nächste Phase, PEZ 2, fortgesetzt werden.

 

Für den Föderalminister für Energie Mathieu Bihet ist die Offshore-Windenergie neben der Kernenergie und der Netzinfrastruktur eine strategische Säule der belgischen Energiepolitik. 


Wenn wir unsere Energiesicherheit stärken und unsere Wirtschaft vor externen Schocks schützen wollen, müssen wir weiterhin in die lokale Energieerzeugung investieren.“ „Die Nordsee stellt in dieser Hinsicht einen der größten Strategievorteile unseres Landes dar“, so Mathieu Bihet.
 

 

PEZ 1: Endspurt bis zur neuen Ausschreibung

Die Föderalregierung treibt die Vorbereitungen für eine Wiederaufnahme der Ausschreibung bezüglich der ersten Offshore-Parzelle der Prinzessin-Elisabeth-Zone aktiv voran.

Am 2. April ging bei der Regierung der Vorschlag der CREG zum Entwurf eines Königlichen Erlasses (AR Tender) ein. Dieser Vorschlag wird derzeit von der GD Energie in den Textentwurf aufgenommen.
 

Die nächsten Schritte sehen wie folgt aus:

  • Am 20. April wurde die CREG um eine Stellungnahme zum Entwurf eines Änderungserlasses über den Königlichen Erlass bezüglich der Ausschreibung (AR Tender) gebeten;

  • Am selben Tag wurde die Konsultation des Sektors eingeleitet;

  • Das Dossier kann fertiggestellt und dem Ministerrat zur endgültigen Genehmigung vorgelegt werden. 

Es sei daran erinnert, dass es das Bestreben von Minister Bihet ist, die Ausschreibung für PEZ 1 in einem stabilen, rechtlich gesicherten und investitionsfreundlichen Rahmen erneut auf den Markt zu bringen.
 

Der überarbeitete Rahmen der Ausschreibung sieht insbesondere Folgendes vor:

  • Eine Verlängerung der Bauzeit von 4 auf 5 Jahre;

  • Objektive und transparente Bedingungen für alle Bewerber;

  • Einen gestärkter Rechtsrahmen, der die Risiken klar darstellt;

  • Die Anwendung der europäischen Vorschriften für staatliche Beihilfen unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Resilienz;

  • Einen Fördermechanismus über einen zweiseitigen CfD;

  • Eine Vereinfachung der Verwaltungsauflagen;

  • Flexibilität bei der Bürgerbeteiligung.
     

Ziel ist es, einen maximalen Wettbewerb und Rechtssicherheit für Investoren sowie eine Kostenkontrolle für die Allgemeinheit zu gewährleisten.

 

PEZ 2: Vorbereitung der nächsten Phase

Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen für PEZ 2 weiter, damit nach der Vergabe von PEZ 1 zügig eine neue Ausschreibung erfolgen kann.

Die Untersuchungen zur Sicherheit im Seeverkehr innerhalb der Prinzessin-Elisabeth-Zone werden derzeit von der GD Schifffahrt (DG Navigation) durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden derzeit Schlussfolgerungen und politische Empfehlungen ausgearbeitet. Nach den Osterferien wird eine gezielte Konsultation stattfinden.

Sollten diese Studien zu dem Ergebnis kommen, dass die Fläche der Parzellen 2 und/oder 3 angepasst werden muss, müsste ein neuer Königlicher Erlass bezüglich dieser Parzellen verabschiedet werden. Anschließend kann der Ministerrat nach Stellungnahme der CREG und Anhörung von Elia eine Entscheidung treffen.

Dieser Beschluss wird auf Vorschlag der für die Nordsee zuständigen Ministerin in Abstimmung mit dem Energieminister gefasst und betrifft:

  • die Lage, die Fläche und die Anzahl der Parzellen, die Gegenstand einer staatlichen Konzession sind;

  • die Mindest- und Höchstleistung, die auf jeder Parzelle zu installieren ist.
     

Ein Blick in die Zukunft: Repowering und Versorgungssicherheit nach 2035

Um die Stromversorgungssicherheit ab 2035 zu gewährleisten, setzt die Föderalregierung auf verschiedene Maßnahmen. Das Produktionspotenzial der Nordsee wird voll ausgeschöpft, insbesondere durch:

  • die Entwicklung der Prinzessin-Elisabeth-Zone;

  • ein Repowering der östlichen Offshore-Zone;

  • eine Zusammenarbeit mit den anderen Nordseeanrainerstaaten, um gemäß dem Regierungsabkommen auch Möglichkeiten außerhalb der belgischen Hoheitsgewässer auszuloten.
     

Darüber hinaus bleibt die Verfügbarkeit der Netzinfrastruktur ein wesentlicher Schwerpunkt. Hinsichtlich PEZ 2 ist die Fertigstellung der „Boucle du Hainaut“ eine unabdingbare Voraussetzung für den Ausbau zusätzlicher Offshore-Kapazitäten.

Bevor die Ausschreibung für PEZ 2 veröffentlicht wird, müssen von der Nordsee-Behörde noch mehrere Genehmigungen und Bewertungen abgeschlossen werden, darunter insbesondere:

  • eine angemessene Prüfung im Rahmen von Natura 2000;

  • die Umweltgenehmigung;

  • eine eventuelle Aktualisierung der Umweltstudien, falls erforderlich.

Die Föderalregierung beabsichtigt, diese Vorbereitungen rechtzeitig in Angriff zu nehmen, um Verzögerungen zu vermeiden und den Investoren größtmögliche Klarheit zu verschaffen.
 

Mathieu Bihet, Föderalminister für Energie: „Die Offshore-Windenergie ist ein strategisches Projekt für unsere Energiesicherheit und für die industrielle Zukunft Belgiens.“ Mit PEZ 1 wollen wir schnell für Klarheit sorgen und die Ausschreibung vorantreiben. Parallel dazu bereiten wir bereits PEZ 2 vor und richten unseren Blick weiter auf das Repowering sowie zusätzliches Potenzial in der Nordsee. Belgien wird somit auch in den kommenden Jahren eine Vorreiterrolle in der Offshore-Windenergie spielen. “